Ergotherapie Allgemein
"Die Ergotherapie – abgeleitet vom Griechischen „ergein“ (handeln, tätig sein) – geht davon aus, dass „tätig sein“ ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass gezielt eingesetzte Tätigkeit gesundheitsfördernde und therapeutische Wirkung hat. Deshalb unterstützt und begleitet Ergotherapie Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind und/oder ihre Handlungsfähigkeit erweitern möchten. Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen bei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit/Erholung in ihrer Umwelt zu stärken." („DACHS-Definition“ der Ergotherapie, 2007)
WIE KOMME ICH ZUR ERGOTHERAPIE?
Die Ergotherapie darf nur auf ärztliche Anordnung von einer Allgemeinmedizinerin/ einem Allgemeinmediziner oder einer Fachärztin/ einem Facharzt ausgeübt werden. Die Prävention, sprich die Beratung und Schulung an einem gesunden Menschen, stellt eine Ausnahme dar und bedarf keiner Verordnung.
WELCHE TARIFE GIBT ES?
Hierbei orientiere ich mich an den Tarifempfehlungen des Berufsverbandes für Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten Österreichs.
WIE FUNKTIONIERT DIE KOSTEN-RÜCKERSTATTUNG?
Während der Therapie oder nach Therapieende kann die Honorarnote zur (teilweisen) Kostenrückerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
WIE KOMME ICH ZUR ERGOTHERAPIE?
Die Ergotherapie darf nur auf ärztliche Anordnung von einer Allgemeinmedizinerin/ einem Allgemeinmediziner oder einer Fachärztin/ einem Facharzt ausgeübt werden. Die Prävention, sprich die Beratung und Schulung an einem gesunden Menschen, stellt eine Ausnahme dar und bedarf keiner Verordnung.
Was auf dem Verordnungsschein stehen muss:
- Verordnung der Ergotherapie
- Name und Geburtsdatum der Patientin/des Patienten
- Name der Krankenkasse
- Zuweisungsdiagnose
- Anzahl der Einheiten (meistens 10x)
- Angabe der Therapiedauer: 30, 45 oder 60 Minuten
- Name der Therapeutin: Julia Huber
Bitte den Verordnungsschein wenn möglich vor Beginn der ersten Therapieeinheit von Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen. Spätestens vor der zweiten Einheit muss die Verordnung von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden, um die Therapie fortzusetzen. Die Therapie findet in meiner ergotherapeutischen Praxis statt.
WELCHE TARIFE GIBT ES?
Hierbei orientiere ich mich an den Tarifempfehlungen des Berufsverbandes für Ergotherapeutinnen/ Ergotherapeuten Österreichs.
Einzeltherapie:
60 Minuten: 97€
45 Minuten: 87€
Gruppentherapie:
nach Absprache und Vereinbarung möglich
Hausbesuch
nach Absprache und Vereinbarung möglich
Bei Krankheit oder Verhinderung bitte ich den Termin 24h im Vorhinein abzusagen, da dieser sonst verrechnet wird.
WIE FUNKTIONIERT DIE KOSTENRÜCKERSTATTUNG?
Während der Therapie oder nach Therapieende kann die Honorarnote zur (teilweisen) Kostenrückerstattung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden.
Wichtig für die (teilweise) Kostenrückerstattung
- Bewilligte Verordnung (Original)
- Einzelrechnungen mit beigelegter Einzahlungsbestätigung oder gesamte Honorarnote am Ende der Therapie
Die Höhe der Kostenrückerstattung ist abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.